Informationen Kontaktpersonen Coronaschutzverordnung
Liebe Mitglieder,
Zukünftig sind positiv getestete Personen verpflichtet, alle Ihnen bekannten Kontaktpersonen der letzten zwei Tage vor dem positiven Test, zu denen ein enger Kontakt bestand zu informieren.
Als enger Kontakt gelten: Unterschreitung des Mindestabstands ohne beiderseitiges Masken-
tragen von 1,5m für mehr als 10 Minuten, direktes Gespräch von Angesicht zu Angesicht ohne
beiderseitiges Maskentragen bei Unterschreitung des Mindestabstands unabhängig von der
Dauer sowie Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolbelastung für mehr
als 10 Minuten, auch bei Einhaltung des Mindestabstands. Insbesondere der letzte Fall dürfte
für Sportangebote in geschlossenen Räumen, sofern diese nicht durchgehend oder in sehr kurzen Intervallen adäquat gelüftet werden, regelmäßig zutreffen.
Bleibt weiterhin gesund!





